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Mitglied in der Systemischen Gesellschaft - Deutscher Verband für systemische Forschung, Therapie, Supervision und Beratung e.V. 

 

Mitglied in der  Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V. (DGSv).

„Sei Du selbst die Veränderung, die Du in der Welt sehen willst.“ (Mahatma Gandhi)

  

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Systemisch-lösungsorientierte Supervision

 

Ich berate Menschen zu arbeits- und berufsbezogenen Fragestellun-gen. Dabei geht es um die Reflexion der beruflichen Situation und die Entwicklungen von Lösungen.

Meiner Haltung als systemisch-lösungsorientierter Supervisor liegt die Überzeugung zugrunde, dass jeder Mensch Experte für sein Leben und für seine Arbeitszusammenhänge ist. Verhalten – auch wenn es als problematisch empfunden wird – verstehe ich als Lösungsversuch in der momentanen Situation.

Ein allgemeines Ziel von Supervision ist die verbesserte Bewältigung beruflicher Anforderungen und damit das Erreichen besserer Arbeitsergebnisse bei gleichzeitig gestiegener Zufriedenheit. Die lösungsorientierte Haltung geht davon aus, dass jeder Mensch die Ressourcen und die Ideen zur Lösung seines Problems mitbringt.

Ich biete Ihnen einem geschützten Rahmen, in dem Sie über Anforderungen, Fragen und Probleme in Ihren beruflichen Zusammenhängen nachdenken können.

In einer wertschätzenden Atmosphäre betrachten Sie mit Hilfe verschiedener Methoden das Thema aus verschiedenen Perspektiven, spüren Ressourcen auf, ordnen Geschehen in einen Zeitlauf ein oder nehmen Einschätzungen, z. B. anhand von Skalierungen, vor.

Als Supervisor ist es dabei meine Aufgabe, Sie bei der Entwicklung neuer Sichtweisen und günstigerer Handlungsalternativen zu unterstützen. So finden Sie nützliche Ideen der Veränderung und „er-finden“ für sich gute Lösungen.

 

Exemplarischer Ablauf eines Supervisionsprozess

Bei einer ersten Kontaktaufnahme (per E-Mail oder telefonisch) klären wir,  worum es in  der Supervision gehen soll. Möglicherweise ist schon bekannt, wie viele Termine mit welcher Dauer vereinbart werden sollen.

In einem ersten direkten Gespräch (Kontraktgespräch) mit der/dem Supervisand*in bzw. der Gruppe oder dem Team besprechen wir, was der Anlass für die Supervision ist, welches die Themen sind, die bearbeitet werden sollen, wer an der Supervision teilnimmt, und wer welche Aufträge für den Supervisionsprozess hat.

 

Darüber hinaus wird vereinbart

- wie viele Termine mit welcher Dauer (z. B. fünf bis zehn Termine
    je 120 Minuten)
 stattfinden sollen.

- Zeit und Ort der Sitzungen

- wer an der Supervision teilnimmt (bei Team- oder Gruppensupervision)

- das Honorar

 

Bei längeren Supervisionsprozessen kann eine Zwischenauswertung (u. U. mit Beteiligung des Auftraggebers) erfolgen. Zum Ende der  Supervision findet eine Auswertung statt, in der Regel mit all denen, die auch am Kontraktgespräch beteiligt waren.

 

Das Angebot der Supervision richtet sich Einzelpersonen sowie an Gruppen oder Teams.